Rechtsform
Für ein gutes MITEINANDER
haben wir folgende Form gewählt:
Als grundlegende Rechtsform sind wir eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Eigentümer haben jedoch eingeschränkte Rechte: Ein Vorkaufsrecht sichert das Mitspracherecht aller Bewohner des Hofes bei Erst- oder Neubezug einer Wohnung. Auch „Liebhaberpreise“ bei dem Wiederverkauf sind nicht möglich.
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Ein mitgeltender Gemeinschaftsvertrag enthält übergeordnete Ziele, die Verteilungsschlüssel für anfallende Kosten, sowie Abstimmungsmodalitäten.
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Nebenräume, Garten- und Weideflächen werden nicht als Sondereigentum zugewiesen. Über ihre Nutzung entscheiden wir gemeinsam und gleichberechtigt.
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Zur Entscheidungsfindung nutzen wir bevorzugt die Methode des systemischen Konsensierens.