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Rechtsform

Für ein gutes MITEINANDER

 

 haben wir folgende Form gewählt:

 

Als grundlegende Rechtsform sind wir eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Eigentümer haben jedoch eingeschränkte Rechte:  Ein Vorkaufsrecht sichert das Mitspracherecht aller Bewohner des Hofes bei Erst- oder Neubezug einer Wohnung. Auch „Liebhaberpreise“ bei dem Wiederverkauf sind nicht möglich.

Ein mitgeltender Gemeinschaftsvertrag enthält übergeordnete Ziele, die Verteilungsschlüssel für anfallende Kosten, sowie Abstimmungsmodalitäten.

Nebenräume, Garten- und Weideflächen werden nicht als Sondereigentum zugewiesen.  Über ihre Nutzung entscheiden wir gemeinsam und gleichberechtigt.

Zur Entscheidungsfindung nutzen wir bevorzugt die Methode des systemischen Konsensierens.